ATEX-Richtlinie 94/9/EG (Geräterichtlinie) Am 01. Juli 2003 trat die ATEX-Richtlinie (Atmosphères Explosibles = explosionsfähige Atmosphären) 94/9/EG als nationale Europanorm EN 13436 in Kraft, wonach europaweit auch nichtelektrische Geräte für den Ex-Bereich zugelassen sein müssen. Die ATEX-Richtlinie reguliert den Explosionsschutz nichtelektrischer Systeme, Geräte und Komponenten in explosionsgefährdeten Bereichen und somit die Pflichten für den Gerätehersteller.
Atmosphären werden als potenziell explosionsfähig bezeichnet, wenn sie dazu neigen durch Umgebungs und Betriebsbedingungen explosionsfähig zu sein. Die ATEX-Richtlinie definiert eine explosionsfähige Atmosphäre „als Gemisch aus brennbaren Stoffen in Form von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben und Luft unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Zündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt“.
ATEX-Konformitätsbescheinigungen beziehen sich auf Geräte und Komponenten. Für Werkstoffe sind entsprechende Bescheinigungen nicht erforderlich, jedoch werden seitens der Rohstoffhersteller relevante Werkstoffkennwerte beigestellt, die ATEX-Anwendungen unterstützen.
Festlegung von Werkstoffen und Kenndaten Neben dem Aufwand für Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Abnahme und Zertifizierung der ATEX ertüchtigten Geräte, steht für die Hersteller die geeignete Wahl der Werkstoffe im Vordergrund. Ein wichtiges Kriterium der Werkstoffwahl ist z. B., elektrostatische Entladungsprozesse (Electronic Static Discharge = ESD) zwischen Gegenständen mit unterschiedlichem elektrischem Potenzial zu vermeiden. Bei Entladungsvorgängen entstehen elektrische Lichtbögen, die eine explosionsfähige Atmosphäre zur Zündung bringen. Die entstehenden Bauteilschäden gehen jährlich in die Millionen.
Eine der Maßnahmen, dies zu verhindern ist die Verwendung von Materialien mit speziellen physikalischen Eigenschaften, insbesondere mit spezifischem elektrostatischem Ableitverhalten. Die geeignete Wahl der Werkstoffe mit den notwendigen Eigenschaften liegt in der Verantwortung des Geräteherstellers und richtet sich nach der entsprechenden Gerätekategorie.
Die für die ATEX-Anwendungen relevanten Werkstoffkenndaten ergeben sich wie folgt:
- Werkstoffbezeichnung
- Mechanische Eigenschaften (Biegefestigkeit, Zugfestigkeit)
- Temperaturbeständigkeit (TI)
- Elektrische Eigenschaften (Kriechstromfestigkeit, Oberflächenwiderstand, elektrische Durchschlagsfestigkeit, Entflammbarkeit, Lichtbeständigkeit, Chemikalienbeständigkeit)
PTFE und PTFE-Compounds für ATEX-Anwendungen PTFE und PTFE-Compounds sind für ATEX-Anwendungen eine geeignete Wahl: Hochwertiges PTFE und PTFE-Compounds qualifizieren sich für ATEX Anwendungen durch ausgezeichnete Langzeittemperaturbeständigkeit, Chemikalienbeständigkeit sowie Stabilität gegenüber UV-Strahlung (Lichtbeständigkeit).
LOI-Werte und eine „UL 94 Flame Class“ Einstufung von 94V-0 qualifizieren die Produkte auch im Bereich der Entflammbarkeit auf einem sehr hohen Niveau.
Es stehen hochwertige leitfähige PTFE-Compounds zur Verfügung, die die elektrischen Anforderungen (Kriechstromfestigkeit, Oberflächenwiderstand und elektrische Durchschlagsfestigkeit) erfüllen. Die Temperaturbeständigkeit liegt ebenfalls auf einem hohen Niveau in Bereichen von 180 °C (RTI-Werte nach UL). Werden für spezielle Anwendungen höhere RTI-Werte gefordert, so sind diese durch gesonderte Messungen zu ermitteln.
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